Frist bis
31.10.22

Grundsteuerreform 2022
- Service für Steuerkanzleien

Feststellungserklärung – Verpflichtend für Grundstücksbesitzer:innen

Ab 2025 gilt eine neue Grundsteuer, dafür müssen die 36 Millionen Grundstücke Deutschlands neu bewertet werden. Für die Übermittlung der notwendigen Erklärung an die Finanzämter gilt eine Frist von 4 Monaten. Innerhalb dieser Zeit müssen alle Grundstücksinhaber:innen eine Grundsteuererklärung einreichen. Dies bedeutet einen erheblich gestiegenen Arbeitsaufwand für Steuerkanzleien, dem Sie mit uns entspannt entgegentreten. Wir unterstützen Sie bei der Erfassung der Daten und der Erstellung der Erklärungen für die Grundsteuer. 

Grundsteuer-Service von ProDoCon

Lassen Sie Ihre Steuererklärung in wenigen Schritten von Experten erstellen.

Datenerfassung

Ihre einzige weitere Aufgabe

Wertermittlung

Durch unsere Experten

Übergabe an das zuständige Finanzamt

Wir übermitteln Ihre Erklärung an das zuständige Finanzamt und senden Ihnen Ihre Erklärung für Ihre Unterlagen

Kapazitäten behalten

Ihre Kanzlei kann sich voll auf die Aufträge und das Tagesgeschäft konzentrieren.

Fokussierte Mitarbeiter:innen

Durch unseren Service wird ein Auftragsüberhang ebenso wie ein Schulungsaufwand für einmalige Aufgaben vermieden.  

Gewinn

Mit unserer Unterstützung nehmen Sie mehr Aufträge für die Grundsteuer-erklärung als sonst möglich an. 

Was Sie zur Grundsteuerreform wissen müssen

Die Reform der Grundsteuer bedeutet einen erhöhten Arbeitsaufwand für Steuerberater:innen, Gemeinden und Finanzämter. In einem kurzen Zeitraum müssen Steuererklärungen für die Grundstücke erstellt werden, die nur digital über das Elster-System eingereicht werden können. 

2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die bislang gültige Berechnung der Grundsteuer mit dem Einheitswert verfassungswidrig ist. Aus diesem Grund muss nun eine Neubewertung aller Grundstücke, ob bebaut oder unbebaut, stattfinden. Das geschieht durch die Grundsteuererklärung, die bis zum 31.10.2022 abgegeben werden muss.

Ab dem 01.01.2025 gilt das neue Grundsteuergesetz. Dieses errechnet sich aus folgenden Werten:

  • Grundsteuerwert: Er legt den Grundstückswert fest. Dabei berücksichtigt der Grundsteuerwert Werte wie den Bodenrichtwert, die Nutzung des Grundstücks oder das Alter des Gebäudes.
  • Steuermesszahl: Zusammen mit dem Grundsteuerwert ergibt die Steuermesszahl den Steuermessbetrag. 
  • Hebesatz: Der Hebesatz wird von den Gemeinden selbst festgelegt.

Zusammen ergeben diese Werte die neue Grundsteuer, die auf alle Flächen in Deutschland angewandt wird. Diese ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Kommunen und soll nun durch die Neubewertung durch die Steuerverwaltung gerechter werden. 

Der Abgabezeitraum ist vom 01.07. bis zum 31.10.2022. Davor sollten Sie bereits mit den Eigentümer:innen unter Ihren Mandant:innen die Erstellung der Grundsteuererklärung besprechen und sich auf den erhöhten Arbeitsaufwand vorbereiten. Durch die sogenannte Öffnungsklausel wird der Grundsteuermessbetrag in den Ländern unterschiedlich bemessen. Damit Sie Eigentümer:innen von Immobilien und Grundstücken aus allen Ländern unterstützen können, sollten Sie in der Vorbereitung auf solche Sonderregelungen achten.  

Um den Arbeitsaufwand möglichst gering zu halten, wenden Sie sich an ProDoCon. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite und ermöglichen einen reibungslosen Ablauf der Erklärungen für Grundbesitzer:innen. Dadurch ersparen Sie sich aufwändige Schulungen und Einarbeitungszeiten. 

Hier erfahren Sie mehr über die Termine.

Wir nehmen Ihnen die zusätzliche Arbeit ab und ermöglichen es Ihnen, sich auf das Kerngeschäft eines Steuerberaters zu konzentrieren, anstatt die Abläufe einmaliger Tätigkeiten zu erlernen. Durch unsere Spezialisierung auf die neue Grundsteuerreform sind wir Expert:innen auf dem Gebiet, so können Sie einfach auf unsere Kenntnisse vertrauen und müssen sich nicht einarbeiten.

Nehmen Sie jetzt unseren Grundsteuer-Service in Anspruch.

Zunächst übermitteln Sie uns die Aufträge der Mandant:innen. Wir erfassen die notwendigen Daten und Werte, zusätzlich kümmern wir uns um die Beschaffung der notwendigen Informationen, wie zum Beispiel Nutzungsart, Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr des Gebäudes etc. Anschließend füllen wir die Formulare aus und geben sie an Sie und Ihre Mandant:innen für die Freigabe weiter.

Hier erfahren Sie mehr über den Ablauf.

Häuserreihe mit Gehweh und Bäumen

Zeitliche Gestaltung für die Feststellungserklärungen

  • JAN 2022

    Erster Zeitpunkt der Hauptfeststellung

  • JULI 2022

    Beginn Abgabezeitraum

  • OKT 2022

    Ende Abgabezeitraum

Mit unserer Hilfe bewältigen Sie die zusätzliche Arbeit, die im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform anfällt. Unser Grundsteuer-Service ist die ideale Option, um in Ihrer Steuerkanzlei effizient und zeitsparend zu arbeiten. Wir sind auf die Reform der Grundsteuer spezialisiert und bereits in die spezifischen Regelungen der Bundesländer eingearbeitet.  

Sie können sich auf die Beratung und Betreuung der Mandant:innen konzentrieren, während wir die Erstellung der Grundsteuererklärungen übernehmen. Gemeinsam halten wir die knapp bemessene Frist von vier Monaten problemlos ein. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf! 

Komfortabler Ablauf

Dank unserem Service können Sie eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung Ihrer Feststellungserklärung erwarten. Nach der Eingabe Ihrer Daten übernehmen wir alles von der Prüfung bis zum Versand der Steuererklärung.
1

Übersicht

Sie wählen Ihr Grundstück(e ) bequem über unseren Warenkorb aus

3

Werteermittlung

Wir prüfen Ihre erfassten Daten

2

Datenerfassung

Sie erhalten eine Zahlungsbestätigung sowie die Zugangsdaten zu unserem Portal

4

Deklaration

Die ADT Group Steuerberatungsgesellschaft mbH übermittelt Ihre Erklärung

Preise

Sicht von oben auf Mann mit Laptop

Eigentumswohnung

399,00 €     349,00 €*  

Mehrfamilienhaus

649,00 €*

Einfamilienhaus/ Doppelhaushälfte

349,00 €*

Unbebaute Grundstücke

565,00 €     250,00 €*  

Betriebsgrundstück

  1500,00 €*  

Betriebsgrundstück

  1500,00 €*  

*zzgl. einmalige
Einrichtungsgebühr 545,00 €
Die Einrichtungsgebühr entfällt bei mehr als 100 Feststellungen

*zzgl. einmalige Einrichtungsgebühr 545,00 €
Die Einrichtungsgebühr entfällt bei mehr als 100 Feststellungen

Geschäftsführer Prodocon Dennis Schmitz

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Wir beraten Sie gerne

Wenden Sie sich gern an uns und wir vereinbaren ein unverbindliches erstes Beratungsgespräch. 

Dennis Schmitz

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