Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen mit
Verbraucherinformationen
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Allgemeine
Geschäftsbedingungen“) der ADT group
Steuerberatungsgesellschaft mbH (Mülheimerstraße 44, 53840
Troisdorf) – Im Folgenden „Steuerberater„ genannt, gelten für alle
Verträge, die der Auftraggeber mit dem Steuerberater hinsichtlich
der in diesem Shop dargestellten Dienstleistungen abschließt.
Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des
Auftraggebers widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes
vereinbart.
(2) Auftraggeber im Sinne von § 1 Abs. 1 sind sowohl Verbraucher
als auch Unternehmer, wobei ein Verbraucher jede natürliche
Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die
überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Dagegen ist ein
Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder eine
rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines
Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder
gewerblichen Tätigkeit handelt.
§2 Vertragsschluss
(1) Die Präsentation der Leistungen stellt kein bindendes Angebot
des Steuerberaters dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung
an den Auftraggeber, beim Steuerberater zu bestellen.
(2) Durch die Bestellung einer Leistung durch Ausfüllen und
Absenden des Onlineformulars im Internet gibt der Auftraggeber
ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Mit
Absendung der Bestellung an den Steuerberater versichert der
Auftraggeber unbeschränkt geschäftsfähig zu sein. Der
Steuerberater ist nicht verpflichtet das Angebot des Auftraggebers
anzunehmen. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung des
Auftraggebers stellt noch keine Annahme des Angebotes des
Auftraggebers dar.
(3) Der Steuerberater ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb
eines Zeitraumes von sieben Kalendertagen mit Zusendung einer
Auftragsbestätigung oder Zusendung der bestellten Dienstleistung
anzunehmen. Die Auftragsbestätigung erfolgt durch Übermittlung
einer E-Mail. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot als
abgelehnt.
§3 Umfang und Ausführung des Auftrags
(1) Für den Umfang der vom Steuerberater zu erbringenden
Leistungen ist der erteilte Auftrag maßgebend. Der Auftrag wird
nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung unter
Beachtung der einschlägigen berufsrechtlichen Normen und der
Berufspflichten (vgl. StBerG, BOStB) ausgeführt.
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf einer
ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.
(3) Ändert sich die Rechtslage nach abschließender Erledigung
einer Angelegenheit, so ist der Steuerberater nicht verpflichtet,
den Auftraggeber auf die Änderung oder die sich daraus
ergebenden Folgen hinzuweisen.
(4) Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und
Ordnungsmäßigkeit der dem Steuerberater übergebenen
Unterlagen und Zahlen, gehört nur zum Auftrag, wenn dies in
Textform vereinbart ist. Der Steuerberater wird die vom
Auftraggeber gemachten Angaben, insbesondere Zahlenangaben,
als richtig zu Grunde legen. Soweit er offensichtliche
Unrichtigkeiten feststellt, ist er verpflichtet, darauf hinzuweisen.
(5) Der Auftrag stellt keine Vollmacht für die Vertretung vor
Behörden, Gerichten und sonstigen Stellen dar. Sie ist gesondert
zu erteilen. Ist wegen der Abwesenheit des Auftraggebers eine
Abstimmung mit diesem über die Einlegung von Rechtsbehelfen
oder Rechtsmitteln nicht möglich, ist der Steuerberater im Zweifel
zu fristwahrenden Handlungen berechtigt und verpflichtet.
§4 Verschwiegenheitspflicht
(1) Der Steuerberater ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet,
über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der
Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu
bewahren, es sei denn, der Auftraggeber entbindet ihn von dieser
Verpflichtung. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach
Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Die
Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang auch für die
Mitarbeiter des Steuerberaters.
(2) Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die
Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen des
Steuerberaters erforderlich ist. Der Steuerberater ist auch
insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als er nach
den Versicherungsbedingungen seiner
Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung
verpflichtet ist.
(3) Gesetzliche Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte nach
§ 102 AO, § 53 StPO und § 383 ZPO bleiben unberührt.
(4) Der Steuerberater ist von der Verschwiegenheitspflicht
entbunden, soweit dies zur Durchführung eines
Zertifizierungsaudits in der Kanzlei des Steuerberaters
erforderlich ist und die insoweit tätigen Personen ihrerseits über
ihre Verschwiegenheitspflicht belehrt worden sind. Der
Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass durch den
Zertifizierer/Auditor Einsicht in seine – vom Steuerberater
angelegte und geführte – Handakte genommen wird.
§5 Mitwirkung Dritter
Der Steuerberater ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags
Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende
Unternehmen heranzuziehen. Bei der Heranziehung fachkundiger
Dritter und datenverarbeitender Unternehmen hat der
Steuerberater dafür zu sorgen, dass diese sich zur
Verschwiegenheit entsprechend Ziff. 2 Abs. 1 verpflichten. Der
Steuerberater haftet unter keinen Umständen für die Leistungen
der Herangezogenen; bei den Herangezogenen handelt es sich
haftungsrechtlich nicht um Erfüllungsgehilfen des Steuerberaters.
Hat der Steuerberater die Beiziehung eines von ihm namentlich
benannten Dritten angeregt, so haftet der lediglich für eine
ordnungsgemäße Auswahl des Herangezogenen.
§5a Elektronische Kommunikation, Datenschutz
(1) Der Steuerberater ist berechtigt, personenbezogene Daten des
Auftraggebers und von dessen Mitarbeitern, im Rahmen der
erteilten Aufträge maschinell zu erheben und in einer
automatisierten Datei zu verarbeiten oder einem
Dienstleistungsrechenzentrum zur weiteren
Auftragsdatenverarbeitung zu übertragen.
(2) Der Steuerberater ist berechtigt, in Erfüllung seiner Pflichten
nach dem Bundesdatenschutzgesetz einen Beauftragten für den
Datenschutz zu bestellen. Sofern dieser Beauftragte für den
Datenschutz nicht bereits nach Ziff. 2 Abs. 1 Satz 3 der
Verschwiegenheitspflicht unterliegt, hat der Steuerberater dafür
Sorge zu tragen, dass der Beauftragte für den Datenschutz sich
mit Aufnahme seiner Tätigkeit zur Wahrung des
Datengeheimnisses verpflichtet.
(3) Soweit der Auftraggeber dem Steuerberater eine E-MailAdresse mitteilt, erklärt er sich bis auf Widerruf oder
ausdrückliche anderweitige Weisung damit einverstanden, dass
der Steuerberater ihm ohne Einschränkungen über jene
Kontaktdaten mandatsbezogene Informationen zusendet. Der
Auftraggeber sichert zu, dass nur er oder von ihm beauftragte
Personen Zugriff auf den E-Mail-Account haben und dass er
dortige Sendungseingänge regelmäßig überprüft. Der
Auftraggeber ist verpflichtet, den Steuerberater darauf
hinzuweisen, wenn Einschränkungen bestehen, etwa der E-MailAccount nur unregelmäßig auf Sendungseingänge überprüft wird
oder Einsendungen nur nach vorheriger Ankündigung gewünscht
werden. Der Steuerberater übernimmt keine Haftung für die
Sicherheit, der mit unverschlüsselten Emails übermittelten Daten
und Informationen und haftet auch nicht für die dem Auftraggeber
deshalb ggf. entstehenden Schäden. Soweit der Auftraggeber zum
Einsatz von Signaturverfahren und Verschlüsselungsverfahren die
technischen Voraussetzungen besitzt und deren Einsatz wünscht,
teilt er dies dem Steuerberater rechtzeitig mit; damit
einhergehende Kosten des Steuerberaters (bspw. zur Anschaffung
und Einrichtung notwendiger Soft- bzw. Hardware) trägt der
Auftraggeber.
§6 Mängelbeseitigung
(1) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger
Mängel. Dem Steuerberater ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu
geben. Der Auftraggeber hat das Recht – wenn und soweit es sich
bei dem Mandat um einen Dienstvertrag i. S. d. §§ 611, 675 BGB
handelt –, die Nachbesserung durch den Steuerberater
abzulehnen, wenn das Mandat durch den Auftraggeber beendet
und der Mangel erst nach wirksamer Beendigung des Mandats
festgestellt wird.
(2) Beseitigt der Steuerberater die geltend gemachten Mängel
nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die
Mängelbeseitigung ab, so kann der Auftraggeber auf Kosten des
Steuerberaters die Mängel durch einen anderen Steuerberater
beseitigen lassen, bzw. nach seiner Wahl Herabsetzung der
Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.
(3) Offenbare Unrichtigkeiten (z. B. Schreibfehler, Rechenfehler)
können vom Steuerberater jederzeit auch Dritten gegenüber
berichtigt werden. Sonstige Mängel darf der Steuerberater Dritten
gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die
Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen des
Steuerberaters den Interessen des Auftraggebers vorgehen.
§7 Haftung
(1) Die Haftung des Steuerberaters und seiner Erfüllungsgehilfen
für einen Schaden, der aus einer oder – bei einheitlicher
Schadensfolge – aus mehreren Pflichtverletzungen anlässlich der
Erfüllung eines Auftrags resultiert, wird auf 1.000.000,00 € (in
Worten: eine Million €) begrenzt. Die Haftungsbegrenzung bezieht
sich allein auf Fahrlässigkeit. Die Haftung für Vorsatz bleibt
insoweit unberührt. Von der Haftungsbegrenzung ausgenommen
sind Haftungsansprüche für Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die
Haftungsbegrenzung gilt für die gesamte Tätigkeit des
Steuerberaters für den Auftraggeber, also insbesondere auch für
eine Ausweitung des Auftragsinhalts; einer erneuten Vereinbarung
der Haftungsbegrenzung bedarf es insoweit nicht. Die
Haftungsbegrenzung gilt ferner auch gegenüber Dritten, soweit
diese in den Schutzbereich des Mandatsverhältnisses fallen; §
334 BGB wird insoweit ausdrücklich nicht abbedungen.
Einzelvertragliche Haftungsbegrenzungsvereinbarungen gehen
dieser Regelung vor, lassen die Wirksamkeit dieser Regelung
jedoch – so weit nicht ausdrücklich anders geregelt – unberührt.
Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(2) Die Haftungsbegrenzung gilt, wenn entsprechend hoher
Versicherungsschutz bestanden hat, rückwirkend von Beginn des
Mandatsverhältnisses bzw. dem Zeitpunkt der Höherversicherung
an und erstreckt sich, wenn der Auftragsumfang nachträglich
geändert oder erweitert wird, auch auf diese Fälle.
(3) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem
derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit
verfügbar gewährleistet werden. Der Steuerberater haftet insoweit
weder für die ständige noch ununterbrochene Verfügbarkeit
unseres Online-Handelssystems.
§8 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur
ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist.
Insbesondere hat er dem Steuerberater unaufgefordert alle für die
Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und
so rechtzeitig zu übergeben, dass dem Steuerberater eine
angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht.
Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und
Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung
sein können. Der Mandant ist verpflichtet, alle schriftlichen und
mündlichen Mitteilungen des Steuerberaters zur Kenntnis zu
nehmen und bei Zweifelsfragen Rücksprache zu halten.
(2) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die
Unabhängigkeit des Steuerberaters oder seiner Erfüllungsgehilfen
beeinträchtigen könnte.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse des
Steuerberaters nur mit dessen schriftlicher Einwilligung
weiterzugeben, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt
die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten
ergibt.
(4) Setzt der Steuerberater beim Auftraggeber in dessen Räumen
Datenverarbeitungsprogramme ein, so ist der Auftraggeber
verpflichtet, den Hinweisen des Steuerberaters zur Installation
und Anwendung der Programme nachzukommen. Des Weiteren ist
der Auftraggeber verpflichtet und berechtigt, die Programme nur in
dem vom Steuerberater vorgeschriebenen Umfang zu
vervielfältigen. Der Auftraggeber darf die Programme nicht
verbreiten. Der Steuerberater bleibt Inhaber der Nutzungsrechte.
Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was der Ausübung der
Nutzungsrechte an den Programmen durch den Steuerberater
entgegensteht.
(5) Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Ziff. 6 Abs. 1 bis 4
oder anderweitig obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der
Annahme der vom Steuerberater angebotenen Leistung in Verzug,
so ist der Steuerberater berechtigt, den Vertrag fristlos zu
kündigen (vgl. Ziff. 9 Abs. 3). Unberührt bleibt der Anspruch des
Steuerberaters auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die
unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen
Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar
auch dann, wenn der Steuerberater von dem Kündigungsrecht
keinen Gebrauch macht.
§9 Urheberrechtsschutz
Die Leistungen des Steuerberaters stellen dessen geistiges
Eigentum dar. Sie sind urheberrechtlich geschützt. Eine
Weitergabe von Arbeitsergebnissen außerhalb der
bestimmungsgemäßen Verwendung ist nur mit vorheriger
Zustimmung des Steuerberaters in Textform zulässig.
§10 Vergütung, Preise
(1) Die Vergütung des Steuerberaters für seine Berufstätigkeit
nach § 33 StBerG bemisst sich nach der
Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).
(2) Die vom Steuerberater angegebenen Preise verstehen sich als
Endpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit
19 %. Es handelt sich bei der Vergütung um eine
Pauschalvergütung nach § 14 StBVV. Gegebenenfalls zusätzlich
anfallende Kosten sind im Rahmen der jeweiligen Präsentation
gesondert angegeben.
§11 Zahlungsbedingungen
Über die konkreten Zahlungsbedingungen wird im Rahmen der
Bestellabwicklung informiert.
§12 Beendigung des Vertrags, Widerrufsbelehrung,
Widerrufsfolgen
(1) Der Vertrag endet mit Erfüllung der vereinbarten Leistungen.
Der Vertrag endet nicht durch den Tod, durch den Eintritt der
Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer
Gesellschaft durch deren Auflösung.
(2) Der Auftraggeber hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne
Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die
Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des
Vertragsschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der
Auftraggeber uns seinen Namen, bzw. seine Firma, Straße, PLZ,
Ort, Telefonnummer und E-Mail mittels einer eindeutigen
Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief an ADT group
Steuerberatungsgesellschaft mbH, Mülheimerstraße 44, 53840
Troisdorf oder per E-Mail an info@adt-group.de) über seinen
Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der
Auftraggeber kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular
verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung
über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der
Widerrufsfrist absenden.
(3) Wenn der Auftraggeber diesen Vertrag widerruft, hat der
Steuerberater dem Auftraggeber alle Zahlungen, die der
Steuerberater vom Auftraggeber erhalten hat, unverzüglich und
spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen,
an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrags beim
Steuerberater eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet
der Steuerberater dasselbe Zahlungsmittel, das der Auftraggeber
bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn,
mit dem Auftraggeber wurde ausdrücklich etwas anderes
vereinbart. In keinem Fall werden dem Auftraggeber wegen der
Rückzahlung Entgelte berechnet. Hat der Auftraggeber verlangt,
dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll,
so hat der Auftraggeber dem Steuerberater einen angemessenen
Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu
dem der Steuerberater von der Ausübung des Widerrufsrechts
hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet wurde, bereits erbrachten
Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag
vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
§13 Aufbewahrung, Herausgabe und Zurückbehaltungsrecht in
Bezug auf Arbeitsergebnisse und Unterlagen
(1) Der Steuerberater hat die Handakten für die Dauer von zehn
Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. Diese
Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Beendigung dieses
Zeitraums, wenn der Steuerberater den Auftraggeber aufgefordert
hat, die Handakten in Empfang zu nehmen, und der Auftraggeber
dieser Aufforderung binnen sechs Monaten, nachdem er sie
erhalten hat, nicht nachgekommen ist.
(2) Handakten i. S. v. Abs. 1 sind nur die Schriftstücke, die der
Steuerberater aus Anlass seiner beruflichen Tätigkeit von dem
Auftraggeber oder für ihn erhalten hat, nicht aber der Briefwechsel
zwischen dem Steuerberater und seinem Auftraggeber und für die
Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift
erhalten hat, sowie für die zu internen Zwecken gefertigten
Arbeitspapiere (§ 66 Abs. 3 StBG).
(3) Auf Anforderung des Auftraggebers, spätestens aber nach
Beendigung des Auftrags, hat der Steuerberater dem Auftraggeber
die Handakten innerhalb einer angemessenen Frist
herauszugeben. Der Steuerberater kann von Unterlagen, die er an
den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien
anfertigen und zurückbehalten.
(4) Der Steuerberater kann die Herausgabe der Handakten
verweigern, bis er wegen seiner Gebühren und Auslagen
befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Vorenthaltung der
Handakten und der einzelnen Schriftstücke nach den Umständen
unangemessen wäre (§ 66Abs. 2 Satz 2 StBerG).
§14 Sonstiges
Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus
ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht.
Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Auftraggebers, soweit er nicht
Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ansonsten die
berufliche Niederlassung des Steuerberaters. Der Steuerberater
ist nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§§ 36, 37 VSBG).
§15 Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit
Falls einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen
unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame
Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem
angestrebten Ziel möglichst nahekommt.
Verbraucherinformationen
(1) Die Identität des Steuerberaters ist https://adtgroup.de/impressum/ zu entnehmen.
(2) Die wesentlichen Merkmale der vom Steuerberater
angebotenen Leistungen sind in den einzelnen Präsentationen
dieses Shops wiedergegeben.
(3) Der Vertragsschluss richtet sich nach § 2 der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Steuerberaters.
(4) Die Zahlung erfolgt nach Maßgabe des § 9 der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Steuerberaters.
(5) Folgende technischen Schritte führen bei einer Bestellung über
das Online-Bestellformular des Steuerberaters zum
Vertragsschluss:
1. a) Auf der Präsentationsseite des Steuerberaters klickt der
Auftraggeber im ersten Schritt auf den Button „In den
Warenkorb“. Es öffnet sich dann ein Slider auf der rechten
Seite, bzw. eine neue Seite, die den Inhalt des Warenkorbs
anzeigt.
2. b) Nun klickt der Auftraggeber direkt oder nachdem er
weitere Waren (Dienstleistungen) in den virtuellen
Warenkorb gelegt hat, im zweiten Schritt auf den Button „zur
Kasse“. Anschließend füllt er das Formular aus und klickt auf
den Button „nächster Schritt“. Es öffnet sich sodann eine
neue Seite, auf dieser kann der Auftraggeber im nächsten
Schritt die von ihm gewünschte Zahlungsart durch Anklicken
auswählen. Zudem werden die Angaben der Bestellung
zusammenfasst.
3. c) Im letzten Schritt klickt der Auftraggeber auf den Button
„zahlungspflichtig bestellen“, wodurch er ein verbindliches
Angebot abgibt.
4. d) Die Annahme durch den Steuerberater erfolgt nach
Maßgabe des § 2 Abs. 3 der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Steuerberaters.
(6) Der Auftraggeber kann seine Eingaben vor Abgabe seiner
Bestellung überprüfen und mit den vom Steuerberater zur
Verfügung gestellten technischen Mitteln korrigieren. Die
Korrekturen können mittels den üblichen Tastatur- und
Mausfunktionen direkt erfolgen. Möchte er seine Eingaben
korrigieren, kann er dies durch ein Zurückgehen auf die vorherige
Shop-Seite, indem er auf die Zurück-Taste des von ihm benutzten
Browsers klickt. Die Korrekturen können dann wieder mittels den
üblichen Tastatur- und Mausfunktionen direkt auf der
Präsentationsseite in den entsprechenden Eingabefeldern
erfolgen.
(7) Der Vertragstext wird vom Steuerberater gespeichert und dem
Auftraggeber nach Vertragsschluss nebst den vorliegenden AGB
und Auftraggeber-Informationen in Textform (z. B. E-Mail oder
Brief) zugeschickt. Zusätzlich wird der Vertragstext beim
Steuerberater archiviert und kann vom Auftraggeber für die Dauer
von 90 Tagen nach Vertragsschluss kostenlos angefordert
werden.
(8) Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche
Sprache zur Verfügung.
(9) Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte der
Datenschutzerklärung.
Verbrauchern steht nach folgender Maßgabe ein Widerrufsrecht
zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein
Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder
ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit
zugerechnet werden können:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von
Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt
vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr
Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Name/Firma: _________________________
Straße: _________________________
PLZ, Ort: _________________________
Tel.: _________________________
E-Mail: _________________________
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Post an: ADT group
Steuerberatungsgesellschaft mbH, Mülheimer Straße 44, 53840
Troisdorf. per E-Mail an: info@adt-group.de über Ihren
Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können
dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das
jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist
reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsfolgen
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle
Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und
spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen,
an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns
eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe
Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion
eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich
etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen
dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass
die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so
haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem
Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der
Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags
unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich
zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen
Dienstleistungen entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte
dieses Formular aus und senden
Sie es zurück:
per Post an: ADT group Steuerberatungsgesellschaft mbH,
Mülheimer Straße 44, 53840 Troisdorf.
per E-Mail an: info@adt-group.de
• Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*)
abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der
folgenden Dienstleistung
• Bestellt am
• Name des/der Verbraucher(s)
• Anschrift des/der Verbraucher(s)
• Telefonnummer des/der Verbraucher(s)
• E-Mail-Adresse des/der Verbraucher(s)
• Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf
Papier)
• Datum
_______________
(*) Unzutreffendes streichen.

Geschäftsführer Prodocon Dennis Schmitz

Haben Sie Fragen?

Wir beraten Sie gerne

Wenden Sie sich gern an uns und wir vereinbaren ein unverbindliches erstes Beratungsgespräch. 

Dennis Schmitz

Kundenberater & Experte für Verfahrensdokumentation

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